Erneuerbare Energie – Wir setzen auf Sonne und lassen Sie daran teilhaben
Wir alle merken bereits die Auswirkungen des Klimawandels. Es lohnt sich deshalb, Klimaschutz nicht nur global zu denken, sondern vor allem lokal umzusetzen. Daran möchten wir Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen. Deswegen machen wir uns stark für regionalen Klimaschutz und den Ausbau erneuerbarer Energie mit Bürgerbeteiligung.
Aktuelle Projekte

Hinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Solarpark Blumberg-Achdorf
Auf einer Fläche von 1,8 Hektar entsteht in Blumberg-Achdorf eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von rund 2,2 Megawatt peak (MWp). Künftig wird sie jährlich etwa 2,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen und mehr als 800 Haushalte mit sauberer Energie versorgen. Das Investitionsvolumen beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Mit der Inbetriebnahme des Solarparks werden jährlich rund 1.600 Tonnen CO₂ eingespart. Während der Bauphase werden spezielle Amphibien- und Reptilienschutzmaßnahmen getroffen. Das ökologische Nutzungskonzept sieht eine spätere Beweidung der Fläche mit Schafen vor.
Bürgerinnen und Bürger können mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro direkt in den Solarpark investieren. Das Gesamtvolumen der Bürgerbeteiligung beträgt 250.000 Euro. Die Beteiligung ist zunächst exklusiv auf Bürgerinnen und Bürger des Postleitzahlengebiets 78176 Blumberg beschränkt.
Emissionsdetails
Gesamtvolumen: 250.000 €
Laufzeit: 7 Jahre
Zinssatz: 4,5 % p.a.
Tilgung: endfällig
Beteiligungsspanne: 500 – 10.000 €
Technische Daten
Standort: Blumberg-Achdorf
Fläche: rund 1,8 ha
Gesamtleistung: geplant 2,2 MWp
Gesamtertrag: rund 2,5 Millionen kWh Strom pro Jahr (versorgt über 800 Haushalte)
Einsparung von rund 1.600 Tonnen CO₂ jährlich
Geplanter Baubeginn: Anfang September 2026
Geplante Inbetriebnahme: Frühjahr 2027
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Solarpark Blumberg-Achdorf wird der Emittentin naturenergie solar GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im 1. Quartal 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.

Hinweis gem. § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Solarpark Schwörstadt-Hollwangen
Auf einer Fläche von 4,3 Hektar entsteht in Schwörstadt die größte Photovoltaikanlage im Landkreis Lörrach mit einer Leistung von rund 5,4 Megawatt peak (MWp). Künftig wird sie jährlich etwa 6,21 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen und rund 2000 Haushalte mit sauberer Energie versorgen. Das Investitionsvolumen beträgt rund 2,8 Millionen Euro. Die Inbetriebnahme ist für das Frühjahr 2027 geplant.
Der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik ist für naturenergie ein strategisches Handlungsfeld, um die regionale erneuerbare Stromproduktion zu stärken und den Energiemix resilienter zu gestalten.
Bürgerinnen und Bürger können mit Beträgen zwischen 500 und 10.000 Euro direkt in den Solarpark investieren. Das Gesamtvolumen der Bürgerbeteiligung beträgt 500.000 Euro. Die Beteiligung ist zunächst exklusiv auf Bürgerinnen und Bürger des Postleitzahlengebiets 79739 Schwörstadt beschränkt.
Emissionsdetails
Gesamtvolumen: 500.000 €
Laufzeit: 7 Jahre
Zinssatz: 4,5 % p.a.
Tilgung: endfällig
Beteiligungsspanne: 500 – 10.000 €
Technische Daten
Standort: Schwörstadt Hollwangen
Fläche: 4,3 ha
Gesamtleistung: geplant 5,4 MWp
Gesamtertrag: rund 6,2 Millionen kWh Strom pro Jahr (versorgt rund 2000 Haushalte)
Geplanter Baubeginn: Ende September 2026
Geplante Inbetriebnahme: Frühjahr 2027
Rechtliche Hinweise
Das Nachrangdarlehen Solarpark Schwörstadt-Hollwangen wird der Emittentin naturenergie solar GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im 1. Quartal 2027. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden. Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.
Erfolgreich abgeschlossene Bürgerbeteiligungsprojekte
FAQ - Fragen und Antworten
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt schuldet der Darlehensgeber die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass der Darlehensgeber seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeigeführt oder drohen würde. Sie können also Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend machen, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Bei einem Nachrangdarlehen treten somit im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück.
Der Darlehensgeber geht damit bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein. Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann auch ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB verwiesen.
Kann ich den Nachrangdarlehensvertrag kündigen oder auf dritte Personen übertragen?
Das Recht der ordentlichen Kündigung des Nachrangdarlehensvertrages wird zwischen den Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien (Darlehensgeber und Emittent) unberührt.
Sie können genauere Angaben zu Laufzeit und Kündigungsfristen sowie Voraussetzungen einer Kündigung der jeweiligen Informationsunterlage des einzelnen Beteiligungsprojekts entnehmen.
Die Übertragung des Nachrangdarlehensvertrags durch Abtretung an einen Dritten ist ausgeschlossen.
Kann ich meinen Nachrangdarlehensvertrag widerrufen?
Wie erfolgen die Zinszahlungen?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die Emittentin für die je nach Solarpark unterschiedlich vereinbarte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Mein Konto / Meine Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sofern nicht vor Ende der Einzahlungsfrist der vereinbarte Betrag eingezahlt wird, erlischt die Reservierung und der Darlehensnehmer behält sich vor, vom Darlehensvertrag zurückzutreten.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Investitionsprozess
Wie kann ich mein Interesse bekunden?
Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.
Sie werden zu einer Eingabemaske geführt. Dort können Sie Ihr Interesse signalisieren. Dabei werden Sie zur Abgabe Ihres Namens, Ihrer Postleitzahl und Ihrer E-Mail-Adresse aufgefordert. Dies benötigen wir, damit wir Sie unverbindlich als InteressentIn vormerken können.
Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?
Wir sammeln das allgemeine Interesse über einen längeren Zeitraum. So hat jeder genügend Zeit, mitzumachen.
Aufgrund ihrer Angaben können wir die Nachfrage vor Ort genau einschätzen und ein passendes Modell anbieten. Sie werden dann von uns per E-Mail über die nächsten Schritte informiert, insbesondere wie Sie Ihre Interessensbekundung in eine verbindliche Zeichnung umwandeln können.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt schuldet der Darlehensgeber die fristgerechte Zahlung des vertraglich festgelegten Darlehensbetrags.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen qualifiziert nachrangig. Das hat zur Folge, dass der Darlehensgeber seinen Anspruch auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend machen kann, wenn dadurch ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Emittentin herbeigeführt oder drohen würde. Sie können also Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung nicht geltend machen, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Bei einem Nachrangdarlehen treten somit im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück.
Der Darlehensgeber geht damit bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ein finanzielles Risiko ein. Denn die Geltendmachung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und Auszahlung der Zinsen ist unter Umständen ausgeschlossen. Wegen des Nachrangs kann auch ein Totalverlust des Darlehensbetrages eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht nicht.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den Risiken im VIB verwiesen.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Online-Plattform
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3– Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4– Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5– Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
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